Den gesetzlichen Krankenkassen droht im kommenden Jahr ein Defizit von 11 Millarden Euro. Das ist nicht wenig, wenn man nicht so genau weiss wo man es hernehmen soll. Die Antwort ist natürlich mal wieder eine Erhöhung der Beiträge, zu Lasten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Denn nicht nur der Beitragssatz von 14,9% wird auf 15,5% angehoben, auch die Zusatzbeiträge erfahren nach Beschluss der Koalition keine Deckelung bei 1% mehr. Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung wird bei 7,3% eingefroren, was künftige Beitragserhöhungen allein dem Arbeitnehmer aufbürdet. Zusatzbeiträge dürfen in Zukunft nicht nur die 2% Grenze überschreiten, auch darüber hinaus dürfen Krankenversicherungen auch höhere Zuschläge verlangen. Diese sollen dann jedoch aus Steuermitteln finanziert werden. Wie dies im Detail aussehen soll, steht dabei noch nicht fest.
Gerade für freiwillig gesetzlich versicherte Personen wird ein Wechsel in die private Krankenversicherung dadurch attraktiver, da sie abhängig von Ihrem Einkommen mit einer Betragerhöhung von bis zu 100 Euro im Monat rechnen müssen. Noch streitet man in der Koalition darüber, ob die Pflicht zum 3-maligen Überschreiten der Jahreseinkommensgrenze beibehalten wird. Eine einjährige Frist könnte für viele Angestellte den Wechseln in die PKV sehr erleichtern.
Ob ein Angestellter bisher Mitglied der private Krankenversicherung werden kann, hängt von seinem Einkommen und dessen Stabilität ab. Die Drei-Jahres-Regelung legt fest, dass das Bruttoeinkommen die Höhe der Versicherungspflichtgrenzen drei Jahre überschreitet. Die Einkommensgrenze liegt derweil bei 49.950€ im Jahr. Solange dies nicht der Fall ist, muss sich auch der besserverdienende Arbeitnehmer mit steigenden Beitragssätzen seiner gesetzlichen Versicherung abfinden.
Beamtete Staatsdiener haben zwar keinen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss , dafür aber erhalten sie von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss zu den Kosten im Krankheitsfalle. Außerdem sind Beamte grundsätzlich von der Krankenversicherungspflicht befreit. Die Differenz, die zwischen dem Zuschuss und den tatsächlich entstandenen Kosten anfallen, sollten beamtete Staatsdiener mittels einer PKV abdecken. Für diesen Fall bieten die privaten Krankenversicherer besondere Konditionen für Beamte an, zu denen natürlich auch Soldaten und Richter gehören. Die jeweilige Höhe der gewährten Beilhilfe ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bezugsberechtigt sind die beamteten Staatsdiener, ihre Ehepartner ( wenn sie nicht die Einkommensgrenze von 18.000 € per anno überschreiten), ihre Kinder (ohne Ausnahme bis zur Beendigung des Anspruchs auf Kindergeld) und selbstverständlich die Beamtenanwärter.
Der Umfang des Zuschusses ist von diversen Voraussetzungen abhängig. Der Prozentsatz der Beihilfe liegt variabel zwischen 50% und 80%. Während der vergangenen Jahre hat man, zum Unmut der Versicherten, einige Beihilfen für bestimmte Geldleistungen gekürzt. Damit eine etwaige Unterversorgung bestmöglich ausgeschlossen ist, bieten die privaten Krankenversicherer einen besonderen Tarif für die sogenannte Beihilfeergänzung an. Allerdings sind diese im Regelfall von verschiedenen Faktoren abhängig und unterliegen den jeweiligen Rahmenbedingungen.
In der Bundesrepublik kann fast jedermann eine Krankenversicherung bei einer PKV abschließen. Obwohl das nicht bei der sogenannten Vollversicherung zutrifft, besteht immerhin die Möglichkeit eine private Krankenzusatzversicherung für diverse Sonderleistungen abschließen. In erster Linie wären da Brillen, Zahnersatz oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus zu nennen. Jeder, der auf diese ziemlich teuren Extras zurückgreifen muss oder will, tut gut daran eine derartige Möglichkeit zu überdenken.
Die private Vollversicherung kann grundsätzlich von allen Selbstständigen, Freiberuflern, Beamten und Studenten abgeschlossen werden. Bei Arbeitnehmern hingegen muss das Bruttoeinkommen der letzten drei Jahre über deren Beitragsbemessungsgrenze gelegen haben. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Einkommenshöchstsatz, mit der eine Person krankenversicherungspflichtig ist. Erst dann können sich Arbeitnehmer zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden.
Der Nutzen liegt klar auf der Hand. Mittels einer PKV kann man, für den Fall eines Krankenhausaufenthaltes, sowohl Chefarztbehandlung, als auch Unterbringung in einem Einzelzimmer verlangen. Eine Krankenvollversicherung deckt auf Antrag Extras und alternative Heilverfahren ab. Außerdem gibt es keine Zuzahlungspflicht bei ärztlich verordneten Arzneimitteln und selbst eine Praxisgebühr fällt weg. Selbstverständlich lässt sich noch der eine oder andere Grund entdecken, die eine private Absicherung aus medizinischer Sicht effizient erscheinen lässt, aber auch die Kosten sollen an dieser Stelle auf keinen Fall unberücksichtigt bleiben.
Weil die GKV den monatlichen Bruttoverdienst für die Beitragsberechnung zugrunde legt, bedeutet das für Selbstständige und Angestellte mit einem höheren Bruttoeinkommen häufig recht hohe Beiträge. Private Krankenkassen sind in diesen Fällen trotz besserer Leistungen preiswerter, da sich ihre Tarife an Geschlecht, Alter unter dem Gesundheitszustand des Versicherten orientieren.Besonders junge und ledige Menschen sowie Doppelverdienerpaare ohne Kinder dürften viel Geld sparen.